Das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde durch die Industrie eingeführt, um Waren besser handelbar zu machen und eine Grenze festzulegen, bis zu dem der Hersteller die Garantie einer Ware bei ordnungsgemäßer Lagerung übernimmt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält, d.h. Farbe, Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack.
Es ist nicht, wie häufig gemeint, das Datum, bis zu dem verkauft werden darf!
Die Bundestafel hat ausführliche Kundeninformationen verfasst. Sie sind auf
zu lesen. Man kann dort Flyer und Post herunterladen:
https://www.tafel.de/themen/nachhaltigkeit/mhd
Leider fühlen sich viele Lebensmittelhändler gezwungen, Ware schon am MHD zu entsorgen statt sie den Tafeln zu geben. Hier muss ein Umdenken stattfinden und auch der Gesetzgeber ist gefordert, wie in Frankreich, Italien und Tschechien rechtliche Möglichkeiten zu schaffen.