Nebengenannte Beratungsstellen und Institutionen können eine Bescheinigung ausstellen – in Anlehnung an das Verfahren der KreisBonusCard (KBC) extra.
Die Tübinger Tafel e.V. wird die Bescheinigungen anerkennen. Bis zum 13.08.2021 ( Sommerpause der Tafel ) gelten gilt diese Regelung.
Je Einkauf pro Woche zahlt jeder Erwachsener Euro 2,00. Kinder sind frei.
Siehe dazu Ergebnisprotokoll vom 11.05.2020 Stadt Tübingen / Tübinger Tafel
Der Vorstand behält sich vor diese alte Regelung bei neuen Notzeiten wieder für 3 Monate einzusetzen.
Tafeln arbeiten unabhängig vom Staat und staatlichen Institutionen.
Tafeln sind nicht für die Grundversorgung zuständig